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Verwaltungskostenpauschale als Teil der Miete?

Aktuelle Mandanteninformation der Bavaria Treu AG

(BGH, Urteil vom 19.12.2018)

Bereits die Überschrift mutet schräg an. Im zugrundeliegenden Fall wies ein Mietvertrag eine gesonderte Verwaltungskostenpauschale („z. Zt. € 34,38“) aus. Diese wurde zunächst auch brav bezahlt, dann indes zurückgefordert. Der Vermieter argumentierte, die Pauschale sei Teil der Grundmiete, auch wenn sie separat im Vertrag aufgeführt sei. Frechheit siegt nicht immer. Der Vermieter musste die pauschal gezahlten „Verwaltungskosten“ zurückzahlen, da die diesbezügliche Vereinbarung nach § 556 Abs. 4 BGB unwirksam ist. Umlagefähig sind nur Betriebskosten, welche sich abschließend aus dem berühmten Katalog zu § 2 Betriebskostenverordnung ergeben.