Wohnungswirtschaft

Inkrafttreten der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD
und die wohnungswirtschaftlichen Folgen

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of buildings directive – EPBD“ wurde am 08.05.2024 im Amtsblatt der EU eröffentlicht. Sie ist 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 28.05.2024, in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben 24 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht, also bis zum 28.05.2026.

Hinweise aus dem BMWK lassen darauf schließen, dass in dieser Legislatur noch mit einer Umsetzung der Regeln zur Elektromobilität (bei Inkrafttreten 2026) zu rechnen ist, aber nicht mit einer Novelle des GEG.

Der gesamte Prozess lief seit Dezember 2021. Die nun veröffentlichte EPBD ist Ergebnis schwieriger politischer Verhandlungen. Erfolge der wohnungswirtschaftlichen Interessenvertretung in Kooperation von Brüsseler und Berliner Büro sind:

  • Gebäuderenovierungsplan statt MEPS: Wegfall der ursprünglich geplanten gebäudeindividuellen Sanierungspflichten durch Mindest-Energie-Performance-Standards (MEPS) für Wohngebäude und Ersatz durch die Reduktion der Primärenergie über den Gesamtbestand.
  • Verzicht auf Vereinheitlichung der Energieausweise über ganz Europa hinweg.
  • Der neu eingeführte Renovierungspass wird nicht wie ursprünglich geplant obligatorisch, sondern die Verwendung wird freiwillig.
  • Die Vorverkabelung für Elektromobilität wird bei Neubauten auf 50 % der Autostellplätze beschränkt (statt 100 %). Die vorgesehene vollständige Streichung der Zustimmung des Vermieters zur Installation eines Ladepunktes durch Mieter wurde ersetzt durch die Möglichkeit des Widerspruchs aus ernsthaften Gründen.

Die Formulierungen in der EPBD sind nicht immer einheitlich, teilweise widersprüchlich, sodass bei der Umsetzung nationaler Spielraum besteht. Die Wohnungswirtschaft wird sich dafür einsetzen, dass in Deutschland praktikable Regelungen entstehen, die den Wohnungsunternehmen die Erreichung der Klimaziele ermöglichen.